Ich habe eine Zeugin aus den Niederlanden in einer Strafsache geladen. Im Termin ist sie nicht erschienen und es ist ein Ordnungsgeld gegen sie verhängt worden. Ich soll sie jetzt erneut laden. Nach allem, was ich zum Thema Zeugenladung gefunden habe, darf, egal ob EU oder nicht, in der Ladung keine Zwangsmaßnahme, auch kein Ordnungsgeld angedroht werden. Liege ich da richtig? Und ist das dann nicht ein Widerspruch, wenn anschließend wegen Nichterscheinen Ordnungsmittel verhängt werden? Gehen müsste das, Beschluss des OLG Frankfurt a.M.m vom 30.10.2013 - 2 Ws 58/13.
Ich würde für die erneute Ladung die "alte" mit aktualisiertem Datum und Termin nehmen, also auch ohne Hinweis auf Ordnungsmittel und andere Zwangsmaßnahmen.