Hallo zusammen, folgendes Problem: Schuldnerin ist in InsO. Derzeit läuft die Frist zur Forderungsanmeldung. Schuldnerin bringt nun den Einwand, dass sämtl. Darlehen u. BÜ aus 2001 und später ggf. sittenwidrig sind, da sie bei Abschluss der Verträge immer ohne Einkommen war, da bereits ein bzw. später mehrere Kinder vorhanden waren und sie fortdauernd in Elternzeit war. Sie war somit nicht einmal in der Lage, die laufende mtl. Zinsverpflichtung zu erbringen.
Nun trat die Frage auf, ob ich zum einen die Forderungen wirksam feststellen oder vorl. bestreiten soll und zum anderen was mit dem hälftigen Erlös aus der Immo, welche sich in ZVG befindet, passiert. Schuldnerin ist hälftige Miteigentümerin. Müssen die Banken den hälftigen Erlös an die Schuldnerin bzw. nunmehr an die Masse herausgeben, oder können diese den Anteil, welcher pro Rang auf den ME-Anteil der Frau entfallen würde, wirksam mit der gesamtschuldnerischen Darlehensforderung des geschiedenen Ehemannes, welcher ebenfalls hälftiger Eigentümer ist, verrechnen. Müsste die Schuldnerin bei Sittenwidrigkeit ggf. auch die Rechtmäßigkeit der geschlossenen Sicherheitenverträge (Zweckerklärung) angehen? Bei einem Darlehen ist die Schuldnerin nur Bürgin, hat allerdings eine (Dritt-)Sicherheit in Form einer (werthaltigen erstrangigen) Grundschuld gestellt; Darlehensnehmer ist nur der geschiedene Ehemann. Sie bewohnt das Objekt nach wie vor mit ihren Kindern, hat somit zumindest den kostenfreien Wohnvorteil.