Folgender Sachverhalt:
Schuldner im Insolvenzverfahren. Unmittelbar kurz vor der IE hat er gemeinsam mit seinen 2 Brüdern 3 vermietete Immobilien von der verstorbenen Mutter geerbt.
Die drei Brüder sind zerstritten, dennoch verwaltet einer von ihnen (nicht mein Schuldner) die Immobilien für die beiden anderen mit, zieht Mieten treuhänderisch ein und bezahlt laufende Kosten hieraus (Grundsteuer etc.) Auf diese Vorgehensweise hatten sie sich vor der IE bereits geeinigt. Die Immobilien sind mit Grundschulden belastet, aber höchstwahrscheinlich nicht wertausschöpfend (Verkehrswert der Immobilien für alle Beteiligten unbekannt).
Erbschein liegt vor. Insolvenzvermerk in den Grundbüchern habe ich eintragen lassen.
Zur Erbmasse gehören wohl noch Bankguthaben, aber auch Verbindlichkeiten. Welche und wie hoch die sind, ist aber allen 3 Brüdern nicht bekannt. Theoretisch wäre auch eine Überschuldung der Erbmasse möglich. Nur weiß das im Moment keiner.
Wie würdet ihr in so einem Fall insgesamt vorgehen? Was muss dringend und wie geklärt werden?Welche Reihenfolge?