Mich beginnen diese Fälle zu ermüden, weil zielführende Diskussionen über die gesetzmäßigen Lösungsmöglichkeiten mit etlichen Angehörigen unseres Berufsstandes offensichtlich sinn- und zwecklos sind. Es gibt eben nicht nur Rechtspfleger, sondern offenbar auch Unrechtspfleger.
Da wird gleich die Keule ausgepackt, nur weil man auf gewisse Dinge hinweist, denen die meisten hier unterworfen sind. Inhaltlich ist der Thread doch abgeschlossen. Entweder Fiskalerbrecht oder Nachlasspflegschaft oder man lässt es, da man das Sicherungsbedürfnis nicht sieht. Bei letztem kann ich nicht verstehen, warum das immer so verteufelt wird.
Grundsätzlich ist es doch so, dass wenn man täglich Berge von Nachlassakten bearbeiten soll, man vom Telefonklingeln zu nix kommt und dann auch noch Beurkundungen anstehen, es legitim ist, dass man nach gesetzlich zulässigen Wegen sucht, eine Angelegenheit abzuschließen, ohne unnötig ein Fass aufzumachen. So ist es nun mal mit dem Thema Nachlasspflegschaft. Ich persönlich gehe auch aufgrund von TL´s hilfreicher Posts kritischer als viele andere bei uns mit dem Thema um. Aber es geht mir auf den Geist, wenn Rechtspflegern Ungesetzmäßigkeit oder Nachlässigkeit oder eben Verhalten wie in der "Bananenrepublik" vorgeworfen wird, nur weil man sich den zeitlichen Gegebenheiten beugen muss und von seinem Entscheidungsspielraum gebrauch macht.
Vielleicht sind die "normalen" Umstände vielen der hiesigen Stammkommentatoren nicht bewusst. Aber wenn man es schafft, hier im Forum dauerpräsent zu sein, kann es ja mit der Arbeitsbelastung nicht so schlimm sein. Da kann man natürlich noch bisschen weiter philosophieren...
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in "gemäßigter Form", nicht das mich hier jemand vermisst