Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Eine UG beschließt Satzungsneufassung (vorher Musterprotokoll) mit Sitzverlegung, GF Abberufung und Neubestellung. Die Sitzverlegung wurde mangels Kostenvorschuss vom neuen Sitzgericht zurückgewiesen, mit Hinweis darauf, das bisherige Sitzgericht bliebe für die weiteren Anmeldungen zuständig. Nun kam bei uns die Diskussion auf, ob die Anmeldung der Neufassung einschränkbar sei oder wegen der Zurückweisung der Sitzverlegung ebenfalls vollständig zurückgewiesen werden müsste (und dies das andere Gericht dann nicht einfach getan hat..)?
Außerdem scheitert die Bestellung des neuen GF an der dann (bei Zurückweisung der Neufassung) fehlenden Satzungsgrundlage für Einzelvertretungsmacht und 181er-Befreiung, was zur Folge die fehlerhafte Anmeldung der Abberufung und Neubestellung der GF hätte...Tendenz ist vollumfänglich alles zurückzuweisen oder seht ihr Heilungschancen?
Vielen Dank vorab!