Ich finde keinen Ansatz, und benötige einen Denkanstoß:
Erbfall war 2014, es gibt Kinder, die damals nicht ausgeschlagen haben.
Es gab Hinweise auf ein Testament, welches damals nicht abgegeben wurde, trotz Mahnungen.
Gläubigeranfragen wurden in der Zwischenzeit in der Weise beantwortet, dass sich nach Aktenlage die Kinder in Erbenstellung befinden.
Vor kurzem wurde auf einmal ein TES abgegeben, die Berufung erfolgte auf Grund dieses TES.
Nun wollen die Kinder ausschlagen und zwar aus allen Berufungsgründen.
Geht das denn überhaupt noch? Testamentarische EF ja aber die gesetzliche??