Hallo,
ich habe gerade einen Knoten im Kopf und hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt.
Folgende Akte habe ich geerbt: Es wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen. Dagegen wurde Erinnerung eingelegt. Die Pfändung wurde einstweilen eingestellt. Vollstreckungstitel ist ein Vergleich aus dem hervorgeht, dass eine Zahlung geleistet werden soll, sofern entsprechende Arbeiten erledigt wurden. Der Schuldner der Geldforderung wendet ein, dass die Arbeiten nicht ordnungsgemäß geleistet wurden und der Zahlungsanspruch demzufolge nicht entstanden ist. Der Gläubiger wurde dazu angehört und behauptet das Gegenteil.
Wie verfahre ich weiter? Ich kann doch als Vollstreckungsgericht nicht prüfen, ob die Arbeiten erledigt wurden und der Zahlungsanspruch besteht. Müsste hier nicht eine Vollstreckungsabwehrklage vom Schuldner eingereicht werden?
Kann ich die Zwangsvollstreckung einstweilen einstellen bis zur Entscheidung über die Klage?
Oder helfe ich der Erinnerung nicht ab und leg sie dem Richter vor?