Moin, ich bin noch recht neu in der Strafe und hätte mal folgende Frage:
Ich habe hier einen Strafbefehl gegen einen Österreicher zu vollstrecken. Strafmaß Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Bewährungsbeschluss beinhaltet lediglich, dass der Verurteilte jeden Wechsel seiner Wohnung unaufgefordert mitzuteilen hat.
Die Bewährung läuft in Kürze ab.
Aus der Akte geht hervor, dass vom Verurteilten schon damals der Bewährungsbeschluss nicht übersandt werden konnte, da keine aktuelle Anschrift bekannt ist. Der Bewährungsbeschluss wurde damals lediglich dem Pflichtverteidiger übersandt.
Nun meine Frage, wie leite ich jetzt den Ablauf der Bewährung ein?
1. EMA-Anfrage in Österreich?
2. BZR Auszug ist sicher sinnlos bzw. gibt's sowas auch in Österreich?
3. Führungsanfrage an zuständige Polizeidienststelle, bei unbekanntem Aufenthalt eher schwierig
Was nun?
Grüße Döner