Hallo & Guten Tag!
Ich bin schon seit einiger Zeit an einer Sache dran, komme nur mäßig voran und deswegen möchte ich euch kurz den Fall schildern in der Hoffnung, dass mir geholfen wird.
Ich bin Vollziehungsbeamtin in einer Behörde. Mit'm Erbrecht hab ich's nicht so, des Weiteren bin ich Berufsanfängerin. Es gibt eine verstorbene Schuldnerin. Mein Ziel ist es einen Gläubigererbschein zu beantragen. Voraussetzung ist u.A. bekanntlich, dass keine Nachlassvorgänge anhängig sein dürfen. Nun habe ich beim Nachlassgericht angefragt, ob NL-Vorgänge existieren. Als Antwort kam, "... mitgeteilt, dass bereits Ausschlagungserklärungen von 3 Kindern vorliegen (...). Als weitere Erblasserkinder sind bekannt geworden...; Weitere nachlassgerichtliche Vorgänge sind hier bislang nicht bekannt geworden."
Nun meine Frage, was heißt das nun? Sind nun NL-Vorgänge anhängig? Kann ich mit den Erblasserkindern, die nicht ausgeschlagen haben, und den Ehemann einen Erbschein beantragen? Was ist zu beachten?
Und kann ich das NL-Gericht fragen wer ausgeschlagen hat? Denn ich habe erfahren, dass die Verstorbene mehr als 5 Kinder geboren hat. Nun müsst ich ja wissen wer ausgeschlagen hat, dass ich die richtigen im Erbschein benennen kann.
Ich hoffe mir wird geholfen und danke euch an dieser Stelle schon mal!
LG