Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe hier einen Fall, der mich und die Gerichte schon ziemlich lang beschäftigt und welcher nun durch den BGH in ein völlig neues Licht gerückt wurde...und ich brauche nun mal ein paar Meinungen, wie ich nun wieder mit dem Fall weitermachen kann/ darf/ muss.
Der Kindsvater, der nicht mit der Kindsmutter verheiratet war, setzte ein Testament auf, in welchem er die Kindsmutter von der Verwaltung des Vermögens, welches dem Kind durch den Sterbefall zugwendet wird, ausschließt, § 1638 BGB. Kind ist zum Alleinerben berufen. Es geht um ca. 2 Mio Euro.
Die Kindsmutter hatte - weil sie lieber Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen wollte - die Erbschaft bei mir ausgeschlagen. Das wurde auch bereits familiengerichtlich genehmigt.
Danach ging die Akte wegen vieler Streitigkeiten durch viele Anwalts - und Gerichtshände- bis rauf zum BGH... der nun... neben einigen anderen Punkten... entschieden hat, dass die Mutter gar nicht wirksam hätte ausschlagen können, wegen § 1638 BGB. Mir ist das nicht aufgefallen und auch der ganzen Armada an Anwälten nicht und auch nicht dem OLG .
Ich habe die Akte jetzt noch nicht wieder vorliegen, gehe aber davon aus, dass ich den Fall zurückverwiesen bekomme. Die Ausschlagung ist ja nicht wirksam...die Frage ist jetzt nur...ist die Ausschlagungsfrist abgelaufen? Ich habe mir da echt schon das Hirn zermartert. Kann ich jetzt noch einen Ergänzungspfleger bestellen, der die Erbschaft ausschlägt? Ist die Ausschlagungsfrist abgelaufen?
Hilfe... ich brauche eure klugen Köpfe...