Alles anzeigenhttp://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/kon…llg__Infos.html eben gerade doch!
Dort steht: "Bei den oben dargestellten Verfahren geht es ausschließlich um den Nachweis der Echtheit und ggf. Richtigkeit einer öffentlichen Urkunde." Wenn mir in chinesischer Sprache geschriebenes Dokument, unter dem ich dann die Unterschrift des Vorstands einer deutschen Gesellschaft beglaubige, vorgelegt wird, schreibe ich in den Beglaubigungsvermerk, dass ich nicht überprüfen kann, ob sich aus dem Text des Dokuments Gründe für die Verweigerung der Amtstätigkeit ergeben - dazu gehört auch die Frage ob ich nach deutschem Recht zuständig wäre. Und auch die Behörde, die die Apostille ausstellt, prüft das nicht nach.Aber lassen wir das.
Ich versteh dich nicht:
Du machst eine Unterschriftsbeglaubigung unter einem Dokument mit Schriftzeichen, das Du nicht verstehst.
Die Apostille/Legalisation besagt, dass Du als Notar dazu berechtigt bis, die Unterschrift zu beglaubigen.
Klar, dass die Apostille/Legalisation nichts über den Inhalt des Dokumentes sagt. Aber sie sagt, es liegt ein notarielles Dokument vor. Und dass Du zur Beglaubigung von Unterschriften befugt ist, sagt die Apostille/Legalisation.Wenn Du auf dem Dokument mit ausländischen Schriftzeichen nur unterschrieben hättest und Dein Dienstsiegel beigedruckt hättest, würde zumindest mein LG-Präsident die Apostille bzw. Zwischenbeglaubigung zur Endbeglaubigung/Legalisation -ohne Rückfrage- nicht erteilen.
Und nur das ist es, was ich gemeint habe.
Die die Apostille erteilende Behörde hat auch die Verantwortung zu prüfen, ob das, was die Behörde/der Notar/... beurkundet/bescheinigt hat, auch im Rahmen deren bzw. dessen Zuständigkeit erfolgt ist.
Wenn in dem Dokunent zB eine eidesstattliche Versicherung gegenüber einer Privatperson in Deutschland enthalten ist, was ich mangels Sprachkenntnissen nicht merke, wäre ich funktional unzuständig (§ 22 BNotO: nur für Glaubhaftmachung bei Behörden oder sonstigen Dienststellen). Dennoch wird die Apostille erteilt werden, denn das Landgericht spricht genausowenig Chinesisch wie ich.