Hallo,
ich habe hier einen KfB und bin mir unsicher, ob er richtig berechnet wurde.
Die Kostenteilung lautet wie folgt:
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. trägt der Kläger 74 % und der Beklagte zu 1. selbst 26 %.
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt der Kläger 56 % und der Beklagte zu 2. selbst 44 %.
Wir haben die Beklagten vertreten. Die Rechtspflegerin hat unsere Abrechnung (also Verfahrensgebühr mit Erhöhung für 2 Auftraggeber) einfach durch zwei geteilt und dann diese Hälfte entsprechend der Prozentsätze verteilt.
Sprich: 1.666,95 € Gesamtabrechnung : 2 = 833,47 € davon 74 % 616,78 € sind vom Kläger an den Beklagten zu 1. zu erstatten.
Ist das wirklich richtig?
Danke vorab
Liane