Hallo liebe Benutzer dieses Forums,
ich habe folgende Frage: Ist es möglich eine bestehende Gesamt(sicherungs)grundschuld (auf zwei Grundstücken) in der Art ab zu ändern, indem auf beiden Grundstücken jeweils eine einzelne (Sicherungs) Grundschuld besteht, sprich, dass der Mithaftvermerk schlichtweg gelöscht wird und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
Ich hoffe mir kann diesbezüglich jemand abhilfe verschaffen und bedanke mich im voraus für etliche Bemühungen!