Der ausländische Schuldner und Grundstückseigentümer in dem Zwangsversteigerungsverfahren hatte zunächst noch eine Anschrift in Deutschland, unter welcher der Anordnungsbeschluss zugestellt wurde. Inzwischen ist der Schuldner dauerhaft in sein Heimatland zurückgekehrt. Seine dortige Anschrift ist nicht bekannt und konnte auch über Familienangehörige nicht ermittelt werden. Ich habe zunächst einen Zustellungsvertreter bestellt. Jetzt steht die Terminierung an und ich überlege, einen Abwesenheitspfleger zu bestellen, damit dieser ggf. die Rechte des Schuldners in dem Verfahren wahrnehmen kann, da es sich immerhin um einen Eingriff in dessen Eigentumsrechte handelt. Andererseits sieht § 6 ZVG diese weitergehende Möglichkeit eigentlich nicht vor. Wie wird das von Euch gehandhabt bzw. welche Erfahrungen liegen mit dieser Thematik vor?
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