Hallo
Ich habe ein kleines Problem mit einem mir vorliegenden Testament hinsichtlich der Grundbuchberichtigung. Einer der Ehegatten ist nun verstorben.
Eheleute haben sich gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt. Überlebender Ehegatte soll in der Verfügung über das beiderseitige Vermögen zu Lebzeiten in keiner Weise beschränkt oder beschwert sein, ausgenommen ist die nachfolgende Regelung.
Der einen Tochter wird durch den Erstversterbenden ein Vermächtnis zugewandt i.H.v. 1/6 des Netto-Nachlasswertes unter Abzug aller Kosten und des Wertes des Voraus des überlebenden Ehegatten. Das VM fällt mit Erbfall an. Es wird aber bis zum Eintritt des Erbfalls nach dem Längstlebenden zinslos gestundet. Bei Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten kann jedoch die Auszahlung verlangt werden.
Für diese Regelung wird TV angeordnet. TV soll vorerst der überlebende Ehegatte werden. Hauptaufgabe ist das VM zu verwalten und die Rechte des VMN wahrzunehmen.
Erben des überlebenden Ehegatten werden die beiden Töchter. Die Vermächtnisnehmerin wird jedoch nur Vorerbin, auch hierfür ist TV angeordnet.
Mir stellt sich nun die Frage, ob ich bei Grundbuchberichtigung und Eintragung der Erbin einen TV-Vermerk aufzunehmen habe.
Das Grundstück müsste ja eigentlich, so wie es das Testament sagt, auch zu 1/6 der Vermächtnisnehmerin zustehen. Ich tu mich aber schwer, weil ja eigentlich die Vermächtnisnehmerin beschwert ist und nicht die Erbin. Der überlebende Ehegatte kann die TV auch mE nach nicht übernehmen, weil dieser gleichzeitig Alleinerbe ist und es sich hier nicht um die sofortige Erfüllung eines Vermächtnisses handelt.
Und falls ein TV-Vermerk einzutragen wäre, würde ich dann "Testamentsvollstreckung bezüglich eines 1/6 ideellen Miteigentumsanteils ist angeordnet" eintragen?
Ich bin leider etwas ratlos, wie ich hier nun am Besten weiter vorgehe. Vielleicht hat ja jemand eine Idee