Im Grundbuch ist eine GmbH & Co. KG als Alleineigentümerin eingetragen. Aus dem HRA Blatt lässt sich erkennen, dass die KG nur einen Kommanditisten und eine Komplementärin hat. Die Komplementärin ist eine GmbH, welche aufgelöst ist und sich in Liquidation (1 Liquidator bestellt) befindet. Der Kommanditist und der Liquidator sind die einzigen natürlichen Personen und identisch (Person X).
Nun lässt die GmbH & Co. KG das Grundstück an die einzige natürliche Person X auf. Problematisch ist nun, ob die Auflassung wirksam ist oder § 181 BGB Anwendung findet.
Im HRB Blatt ist der Liquidator von § 181 BGB befreit. Im HRA Blatt ist keine generelle Befreiung erkennbar. Nach meiner Meinung ist die Befreiung im HRB Blatt ohne Belang, da die Komplementärin und der Vertreter der Komplementärin im HRA Blatt von § 181 befreit sein müssten. Ich habe zu diesem konkreten Fall keine Rechtsprechung gefunden.