Hallo zusammen,
ich habe vor wenigen Monaten die kompletten Familienssachen übertragen bekommen, da die vorherigen Bearbeiter plötzlich, aber dauerhaft ausfielen.
Jetzt muss ich mich allein mit ein paar Schätzchen auseinandersetzen und brauche eure Hilfe.
Und zwar wurde einer alleinsorgeberechtigten Mutter Ende 2013 (!) die elterliche Sorge für die Tochter entzogen. Im selben richterlichen Beschluss heißt es: "Es wird Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird bestellt: O (= Oma des Mündels)".
Vor ein paar Wochen (!) wurde mir die Vormundschaftsakte dann vorgelegt, ich habe O geladen und sie bestellt.
Wo die Akte in der Zwischenzeit war, weiß der Teufel.
O wollte gerne die Pauschale für ehrenamtliche Vormünder aus der Staatskasse, rückwirkend für die letzten Jahre. Habe ihr im Bestellungstermin jedoch erklärt, dass ein Anspruch erst ab Bestellung entsteht.
Jetzt schreibt O und will wissen,
- ob die Bestellung rückwirkend gilt
- war ihr Handeln für das Kind rechtlich abgesichert
- warum die Bestellung erst kürzlich erfolgte
- ob keine Ansprüche wegen der Auslagenpauschale bestehen.
Was meint ihr? Ist das eine Sache für die Verwaltung, weil es eventuell zur Amtshaftung kommt? Wie soll ich O jetzt antworten? Wie sieht es rechtlich überhaupt aus? Sind alle Rechtshandlungen als Vormund tatsächlich nichtig?