Hallo,
bin zwar ein Grundbüchler, hoffe aber hier auf meine Frage eher eine Antwort zu bekommen.
Für eine GbR ist Insolvenz eröffnet. Die GbR besteht aus den Gesellschaftern A und B.
Im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen ist eine Erbengemeinschaft an einem 1/2 Anteil, bestehend aus A und B.
Frage: Gleiches Vermögen/Masse?
Steht die Insolvenz der GbR einer Verfügung der Erbengemeinschaft über den Miteigentumsanteil entgegen?
Vielen Dank schon mal.