Hallo,
ich habe mal wieder einen Fall, bei dem ich unschlüssig bin, wie ich am besten weiter verfahre. Ich habe ein IN-Verfahren aus 2002 (GmbH). Verfahren wurde 2012 nach § 207 InsO eingestellt. 2013 kam es zu einer geringen Quotenzahlung aus einem Verfahren, in dem die GmbH offensichtlich eine Forderung angemeldet hatte. Da der Betrag winzig war, habe ich dem ehemaligen Verwalter gestattet ihn auf seine Auslagen zu entnehmen. So weit so schön. Jetzt kommt im September 2016 der Verwalter erneut um die Ecke gebogen, dieses mal mit einer Quotenzahlung von 300,- €. Gleichzeitig bittet der Verwalter um Mitteilung der Massegläubiger. Daraufhin habe ich den Verwalter angeschrieben, welche der Masseforderungen denn bereits verjährt seien und ihn außerdem gebeten mitzuteilen, wo denn noch alles Forderungen in anderen Verfahren angemeldet wurden. Zudem hatte ich überlegt, auch hier wieder den Weg über Entnahme auf die Auslagen zu gehen, die seinerzeit nicht voll gedeckt waren. Nun ergibt sich das Problem, dass der Verwalter keine Unterlagen mehr bezüglich dieser Insolvenz hat (hat die Kanzlei gewechselt, nachdem die vorherige in Insolvenz gegangen ist). Er weiß nicht mehr, ob eventuell Masseforderungen verjährt sein könnten. Außerdem möchte er jetzt den Betrag auf die Auslagen entnehmen, weil er seinerzeit Nachfestsetzung beantragt hatte, jedoch nur einen Teilbetrag darauf erhalten hat. Das ist nun wiederum zwar grundsätzlich richtig. Aber er hatte seinen damaligen Antrag auf den damals vorhandenen Massebestand beschränkt ( die tatsächlichen Auslagen wären natürlich höher gewesen). Meines Erachtens kann er daher nichts mehr aus dieser Auslagenfestsetzung ziehen. Außerdem bin ich genervt, weil er keine Unterlagen mehr hat. Wie kann das sein? Es gibt doch auch für Verwalter Aufbewahrungsfristen. Wer weiß, wo noch alles Anmeldungen schlummern. Ich hab das Verfahren damals nicht geprüft, es lässt sich auch aus der Akte nicht mehr nachvollziehen, ob noch von irgendwoher was zu erwarten ist. Was würdet ihr machen? Ich weiß, es geht ein bisschen ums Prinzip, aber mich ärgert diese Haltung des Verwalters