Ich bin's wieder. Gerade hab ich ein paar komische Fälle... und hier komm ich nicht weiter. Vielleicht hatte jemand schonmal sowas.
Also: Ein Elternteil des Betroffenen ist verstorben. Da die Schwester Betreuerin ist, wurde eine Verfahrenspflegerin für die Geltendmachung des Pflichtteils bestellt. Berufsmäßigkeit wurde festgestellt, zudem ist sie Anwältin.
Dann Abgabe des Verfahrens hierher.
Pflichtteil wurde geltend gemacht, Bericht geprüft, alles okay. Eine Vergütung wurde hier nicht beantragt.
Nun kam die Rechnungslegung, bei der ein Posten "Überweisung Kosten Verf.pfl." mit über 2.000,- EUR vermerkt war.
Ich hab mir mal den Beleg und die Abrechnung hierzu vorlegen lassen.
Die VP hat mit einem Stundensatz von 110,- € abgerechnet, plus Auslagenpauschale nach 7002 VV RVG von 20,- und Ust.
Das ist ein ganz schöner Batzen.
Wie löse ich das jetzt?
Eigentlich wird in diesen Fällen für gewöhnlich ein Ergänzungsbetreuer bestellt, der könnte auch nur pauschal abrechnen. Das Betreuungsgericht, welches das damals entschieden hat, hat das wohl anders gesehen (vielleicht wollte es eine Abrechnung nach RVG möglich machen, ich weiß es nicht). Dann hätte aber das Gericht festsetzen müssen.
Ein Verfahrenspfleger darf zwar gem. §§ 277 Abs. 2 FamFG, 3 VBVG nach Stunden abrechnen, aber hier wäre höchstens ein Stundensatz von 33,50 € drin gewesen. Zeitaufwand wurde auch der Betreuerin nicht nachgewiesen (und dem Betreuungsgericht ja sowieso nicht). Und gibt es die Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG? Müsste dann nicht konsequenterweise komplett nach RVG abgerechnet werden?
Außerdem ist ein Verfahrenspfleger immer aus der Staatskasse zu bezahlen, § 277 V FamFG. Hier hat die Verfahrenspflegerin sich ihr Geld einfach von den Beteiligten geholt.
Was für eine Handhabe habe ich gegenüber der VP? Kann ich die Betreuerin dazu anweisen, dass sie sich die Vergütung - ggfs. mit anwaltlicher Hilfe und notwendigenfalls gerichtlich - zurück holt?