Wir befinden uns in der WVP, die Kostenstundung wurde bereits aufgehoben. Der Schuldner verweigert die Annahme von Schriftstücken des Treuhänders, wo er zur Zahlung der Mindestvergütung aufgefordert wird.
Für einen Versagungsantrag muss der TH doch die Zustellung der Zahlungsaufforderung nachweisen.
Und nun?