Hallo ihr Lieben,
ein Richter hat mitgeteilt, der Rechtspfleger sei zu ständig für die Zustellung einer Klageschrift ins EU-Ausland. Also nicht ein Rechtspfleger der Verwaltung, der grundsätzlich Zustellungen ins EU-Ausland bearbeitet, sondern der Rechtspfleger an sich.
Ich hab jetzt die Zustellung einer Klageschrift von ihm zugeschrieben bekommen und bin mir unsicher: mE bin ich nicht zuständig, aber wenn ich mich durch die entsprechenden Vorschriften und die EU-Zustellungsverordnung aus 2007 wühle, finde ich nirgendwo die persönliche Zuständigkeit.
Wo finde ich die denn?