Betreuter hat 34.000,00 EUR geschütztes Sparvermögen aus Schmerzensgeldzahlung. Er lebt aufgrund seines Gesundheitszustandes (schwerstpflegebedürftig) dauerhaft im Heim.
Die Betreuerin (Mutter) möchte dieses Geld für den Kauf einer behindertengerechten Wohnung verwenden, die sie bereits gekauft hat (Neubau, behindertengerecht, 100 qm).
Kaufpreis 250.000,00 EUR.
Finanzierung: Grundschuld III/1: 187.000,00 EURO Bank A/Grundschuld III/2: 50.000,00 EUR KfW/Grundschuld III/3: 34.000,00 EUR Bank C.
Die Betreuerin möchte das Darlehen der Bank C mit dem Sparvermögen des Betreuten tilgen.
Der Betreute wird ca. 14tägig von der Mutter geholt und verbringt Wochenenden und Ferien bei ihr.
Aufgrund der Entfernung der neuen Wohnung zum Heim des Betreuten soll der Besuchskontakt demnächst alle 4 Wochen stattfinden.
Das Sparvermögen der Betreuten soll der Betreuerin als Darlehen zur Verfügung gestellt werden (Absicherung nach III/1: 187.000,00 EUR und nach Abt. III/2: 50.000,00 EUR). Die Tilgung des Darlehens soll dergestalt erfolgen, dass die Betreuerin für die Wochenendbesuche des Betreuten eine Entschädigung für Pflege und Versorgung erhält - der Betreute ist schwerstpflegebedürftig -.
Genehmigungsfähig????