Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem und kann hierzu nicht so richtig was finden.
Betreuerin ist die Tochter, diese hat Geld von der Mutter (240.000 EUR) auf Ihren Namen angelegt....nach langem hin und her wurde das Geld jetzt endlich in das Vermögen der Mutter zurückgeführt. Angeblich hätte sie bei einer Kollegin an einer anderen Behörde nachgefragt, wo das Verfahren vorher war und dort hätte man gesagt, dass sie es dürfe.
Die Mutter hat lediglich ein Sparkonto und ein Girokonto.
Ich möchte jetzt die Befreiung zur Anbringung eines Sperrvermerks für die Tochter aufheben, so dass ich bei Verfügungen über das Sparkonto genehmigen muss.
Die übrigen Befreiungen (RL etc.) sollen bestehen bleiben.
Muss ich hierfür jetzt einen Beschluss machen? Ist dieser anfechtbar?
Vielen Dank für eure Hilfe.