Hi!
Ich habe einem ehrenamtlichen Betreuer nun schon zum zweiten mal ein Zwangsgeld wg. eines nicht zurückgegebenen Betreuerausweises nach dem Ende der Betreuung festgesetzt. Er hat sich nach dem ersten ZG einfach nicht gezuckt und das sogar anstandslos gezahlt. Jetzt, nach dem zweiten Beschluss, ist er doch tatsächlich auf die Idee gekommen Rechtsmittel einzulegen und gibt als Begründung an, dass er den Ausweis schon lange zurückgeschickt hat.. nämlich zu einem Zeitpunkt bevor der erste ZG-Beschluss zugestellt war.
Ich glaube ihm diese Räuberpistole wg. des Ablaufs nicht so wirklich. Warum zahlt er das erste ZG obwohl er den Ausweis schon lange zurückgegeben haben will? So einen Fall hatte ich noch nicht und will daher die Hürde etwas höher legen..
Darf ich von ihm die Abgabe der Versicherung an Eides Statt verlangen und darf das Verfahren von Amts wegen eingeleitet werden?? Unter welchem Az. würde dieses Verfahren laufen und welche Kosten fallen an? Zur Vereinfachung würde ich ihm die Versicherung so abnehmen das er an Eides Statt versichert den Ausweis nicht mehr im Besitz zu haben.
Jemand ne Idee?? Danke für die Hilfen!
LG