Hallo,
könnt Ihr mir bitte bei folgendem Fall helfen?
Der Erbe verkauft an einen Dritten, und ich trage die Auflassungsvormerkung im Rang nach dem Testamentsvollstreckervermerk ein, weil ich davon ausgegangen bin, dass der TV den Kaufvertrag nachträglich genehmigen kann.
Nun meine Frage: grober Unfug wegen Grundbuchsperre, oder ist das so möglich und kein Problem?
VG, A. Hahn