Folgender Fall sorgt immer wieder für Streitereien mit verschiedenen Insolvenzgerichten, vielleicht kennt ja jemand einschlägige Rechtsprechung?
IK-Verfahren des S wird im März 2016 aufgehoben, es folgt das RSB-Verfahren. Im Februar 2017 erstattet der Energieversorger ein Guthaben für 2016 auf das Konto des Treuhänders (TH). TH beantragt Nachtragsverteilung (NTV), und nun gibt es zwei Meinungen:
- Das Guthaben wird voll im Wege der NTV verteilt.
- Es wird nur der Anteil für Januar bis einschl. März 2016 (= Verfahrensaufhebung) verteilt, April - Dezember 2016 bekommt S.
Wie gesagt, beide Meinungen sind schon von diversen Gerichten und Rechtspflegern vertreten worden, eine Fundstelle/ein Urteil würden sehr helfen.
Danke schön!