Ich habe eine Anmeldung zur Ersteintragung einer GmbH mit Sachgründung vorliegen.
Eingebracht wird ein Pkw. Diesbezüglich wurde mir ein Gutachten des TÜVs vorgelegt, aus dem sich ein Wiederbeschaffungswert in Höhe von 26.000 EUR (hab Wert jetzt gerundet) ergibt sowie der Wiederbeschaffungswert Netto (Regelbesteuert) mit 22.000 EUR (ebenfalls von mir gerundeter Wert) angegeben wurde.
Ich habe bisher nichts dazu gefunden, ob ich nun der Wert 26.000,00 EUR zu Grunde lege oder nur die 22.000,00 EUR zu berücksichtigen habe. Im GV und im Sachgründungsbericht wurde jeweils der höhere Wert angegeben - ist ja auch klar, da sonst nicht 25.000,00 EUR erreicht werden würden.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Habt Ihr evtl. eine Fundstelle?