Hallo,
der Betreute hat ein Wohnungsrecht erhalten, das bei Ableben beider Eltern erlischt. Die Eltern sind nun verstorben.
Der Eigentümer kann das Recht unter Vorlage der Sterbeurkunden löschen lassen, oder (mein Grundbuchwissen ist in Laufe der Zeit in Vergessenheit geraten )?
Muss der Betreuer da mitwirken? Ich denke nicht, bin mir aber etwas unsicher!
Falls doch, braucht er dann eine betreuungsgerichtliche Genehmigung?
Viele Grüße und schon mal ein schönes Wochenende!
Mini One