Hallo erst mal.
Mich würde interessieren, wie ihr die Prüfung nach einem etwaig Insolvenzverfahren des Schuldners vor Erlass des Pfüb handhabt.
Ich kenne es von vielen Gerichten so, dass die Geschäftsstelle bei Aktenanlage die Insolvenzbekanntmachungen online prüft. Ist irgend etwas vorhanden, kommt der Ausdruck in die Akte und der Rechtspfleger prüft, ob das für den vorliegenden Pfüb-Antrag relevant ist.
Nun gibt es aber auch ein paar (einzelne) Gerichte im OLG Bezirk, bei denen die Geschäftsstelle nicht oder nur stichprobenartig mal nachschaut. Ein Hinweis auf die Notwendigkeit wurde gegeben, insbesondere nochmals nachdem diesbezügliche Erinnerungen zwei-, dreimal auftraten bzw. der RPfl zufällig selbst wusste, dass bei dem Schuldner ein Insolvenzverfahren läuft, aber in der Akte eben kein entsprechender Ausdruck lag.
Wie läuft das bei euch? Prüft ihr als RPfl wirklich jedes Mal die Insolvenzbekanntmachungen durch oder verlasst ihr euch auf eure Geschäftsstelle? M. E. ist die bloße "Vorprüfung" auch Sache der Geschäftsstelle, so ähnlich wie eine Freivermerksprüfung mit Ausdruck im Register. Die konkrete Prüfung auf Relevanz im jeweiligen Fall erfolgt natürlich durch den RPfl.
Eine Verknüpfung des Forumstar-Inso-Moduls mit dem Forumstar-ZV-Modul besteht leider bei uns übrigens nicht. Das wäre zu einfach.