"mein" Nachlasspfleger und ich paktieren seit Jahren dahin, dass wir gut aufeinander aufpassen wollen und offen miteinander reden
Aus meiner Erfahrung als "freischaffender Künstler" im Nachlassbereich kann ich jedenfalls sagen, dass die meisten Streitpunkte zwischen Pfleger und Gericht darauf beruhen, dass sich das Gericht unzulässigerweise in die Amtsführung des Pflegers einzumischen versucht. Und wenn beim Gericht dann auch noch Erbsenzähler (meist sind es ja Erbsenzählerinnen) sitzen, ist der Ofen sowieso aus.Das ist alles richtig. Wenn von Anfang an die "Marschroute" auch im Vorhinein abgesteckt wurde und die Berechenbarkeit von Handlungen beider Seiten gegeben ist, dürften solche Nachlasspflegschaften wohl - zumindest zwischen Gericht und Nachlasspfleger - problemlos verlaufen. Schwierig wirds nun mal - wie an anderer Stelle schon ausführlicher dargestellt - , wenn Dezernatswechsel dazwischen kommen und der Kollege oder die Kollegin davor eher die Variante wählten, am wenigsten Arbeit mit solchen Pflegschaften zu haben und der Nachlasspfleger sich offenkundig darauf einstellte, alles dafür zu tun, sich am Nachlass zu bereichern, statt seinen Job dem Amt angemessen auszuführen.
Wenn und soweit Maßnahmen im Interesse des Nachlasses durchgeführt werden bzw. werden müssen, dann ist die Arbeit des Nachlasspflegers auch entsprechend zu honorieren. Doch kann es nicht sein, sehenden Auges auf Gedeih und Verderb den Nachlasspfleger schalten und walten zu lassen, ohne die tatsächliche Aufsichtspflicht als Gericht wahrzunehmen und in solchen Fällen auch mal in die Amtsführung des Nachlasspflegers dazwischen "zu grätschen". Dass dies nicht erst im Wege der späteren Vergütungsfestsetzung erfolgt, sollte nachvollziehbar sein, manchmal ist es aber dann auch schon zu spät, um wirklich noch einschreiten zu können.
Aber:
Die Mittel des Nachlassgerichts, den Nachlasspfleger zu "disziplinieren" sind Gebote und Verbote, nicht aber der Geldbeutel des Nachlasspflegers.