Hallo,
ich habe in einem Kaufvertrag als Erwerberin eine societe civile immobiliere (was auf französisch wohl Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts heisst).
Hat jemand so einen Fall schon einmal gehabt oder weiss, ob diese Erwerberin rechtsfähig und damit eintragungsfähig ist?
Ich habe bisher herausgefunden, daß sie eine Verwaltungsgesellschaft ist, wenn ihr Zweck darin besteht, die in ihrem Besitz befindlichen Immobilien zu verwalten.
Zur Gründung genügen zwei Personen, die Anteile dieser Gesellschafter entsprechen im Regelfall dem Anteil des Kapitaleinsatzes für die erworbene Immobilie.
Einen Geschäftsführer hat sie auch.
Klingt für mich alles wie die deutsche GbR, so daß ich dazu tendiere, die Eintragung vorzunehmen. Oder was meint ihr?
Vielen Dank bereits für die Antworten!