Hallo zusammen.
Ich habe folgende Frage:
Es soll eine Sicherungsvollstreckung durch eine Bankbürgschaft abgewendet werden. Diese muss ja selbstschuldnerisch sein. Damit könnte doch der Sicherungsnehmer der Bürgschaft diese jederzeit in Anspruch nehmen, oder nicht?
Ich habe schon rausgefunden, dass eine Hinterlegung nicht funktioniert. Wie ist denn die Bankbürgschaft ausgestaltet, damit nicht direkt aus ihr vollstreckt werden kann? Immerhin hat ja der Vollstreckungsgläubiger die Bürgschaft. Da ganze macht für mich irgendwie keinen Sinn, weil doch durch die Bürgschaft gerade verhindert werden soll, dass vollstreckt werden kann.
Vielen Dank!