Folgendes Problem
am 19.05.2017 wurde dem AG der Antrag Festsetzung Unterhalt im vereinfachtem Verfahren zugestellt
am 16.06.2017 habe ich den Beschluss erlassen
( die GS hat nach Fristablauf vorgelegt und ich habe leider auch nicht nachgerechnet)
nun hat der AG mit Datum vom 19.06.2017, eingegangen per FAX am 19.06.2017, mit dem Inhalt, sie erhebt Einwendungen beantragt, das streitige Verfahren durchzuführen
die Frist ist am 16.06.2017, 24.00 Uhr abgelaufen, also ist der Beschluss zu früh erlassen, ABER leider in der Welt
andererseits ist das FAX erst gegen 18.00 Uhr am 19.06.2017 eingegangen, also hätte auch der Beschluss am 19.06. während der regulären Dienstzeit erlassen werden können.
Es gibt doch aber auch Bedingungen an die Einlegung von Einwendungen, z.B. müssen die letzten 12 Verdienstbescheinigungen vorgelegt werden. ( Hartz IV liegt nicht vor)
Frage: Darf der Anwalt der Gegenseitige gleich das streitige Verfahren beantragen?
Was mache ich, wie geht es weiter? Hat einer eine Ahnung????