Hallo,
ich habe einen Nachtrag zur Teilungserklärung vorliegen. Es soll ein Sondernutzungsrecht an der "rot eingezeichneten Terrasse samt dem Keller unter dieser Terrasse" begründet und der Einheit Nr. 2 zugewiesen werden. Mit eingereicht wurde ein Plan, in dem eine rote Fläche eingezeichnet ist.
Die Terrasse befindet sich hinten am Haus und schließt - nach den Plänen bei Begründung des WEG - an die Einheit Nr. 1 an.
Inwiefern muss ich die Zugangsmöglichkeit des SNR über Gemeinschaftseigentum prüfen und was ist, wenn ich zwar an die Terrasse über den gemeinschaftlichen Garten gelange, aber den Keller nur über das Sondereigentum Einheit Nr. 1 erreiche?
Kann ich vom Notariat eine Erklärung oder einen Lageplan fordern, woraus die Zugangsmöglichkeiten ersichtlich sind?
Vielen Dank schon im Voraus!