ich weise in diesen Fällen die Schuldner auch auf die BGH Rechtssprechung hin und fordere zur Zahlung auf, meist erinnere ich dann nochmal und setze eine großzügige Frist. Wenn dann vom Sch nichts kommt, gehe ich davon aus, dass er das Risiko eingeht eine Versagung zu kassieren und führe das Verfahren weiter
die Anhörung der Gl mache ich allerdings erst nach alldem