Hallo,
im Termin zur Grundschuldbestellung sind die derzeitige Eigentümerin und die künftigen Eigentümer anwesend. Die Unterwerfung gemäß 800 ZPO erfolgt in der Urkunde durch die künftigen Eigentümer. In der gleichzeitigen Anwesenheit der Eigentümerin kann ich die Bevollmächtigung sehen, oder?