Hallo,
die Berechtigte eines Photovoltaikanlagenrechts -eine GbR- ist umgewandelt worden in eine GmbH & Co. KG.
Als Nachweis wurden die Handelsregisteranmeldung sowie der Handelsregisterauszug der KG vorgelegt.
Beantragt wurde im Wege der Grundbuchberichtigung die KG als Berechtigte der Dienstbarkeit einzutragen.
Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten sind ja nicht übertragbar, § 1092 I BGB, die Gesamtrechtsnachfolge aufgrund Umwandlung bei der GbR ist aber denke ich möglich, § 1092 II, 1059a BGB.
Trotzdem widerstebt es mir, die Rechtsnachfolge einzutragen, denn der Grundstückseigentümer hat das Recht ja für die GbR bewilligt und nicht für die KG, ist also nun schlechtergestellt.
Was meint ihr zu dem Fall?