GbR mit zwei Gesellschaftern ist eingetragen. Einer stirbt. Es liegt Erbschein vor, wonach er von 3 Personen beerbt wird. Schriftlicher Gesellschaftsvertrag von 1985 nur noch in Kopie vorhanden. Danach wird
"beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinen Erben und/oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt"
Ein Erbe bewilligt/beantragt für sich und in Vollmacht ("alle Angelegenheiten, die den Nachlaß betreffen....Grundbesitz und Geschäftsanteile....übertragen...") für die anderen beiden "das Grundbuch entsprechend der Erbfolge zu berichtigen". Es wird versichert, dass die zwei eingetragenen die einzigen Gesellschafter waren und die Erben jetzt anstelle des einen Gesellschafter seien....
Reicht da jetzt die Berichtigungsbewilligung der Erben und des anderen Gesellschafters oder braucht man sogar eidesstattliche Versicherungen, dass der alte Vertrag noch so besteht (wie OLG München, Beschluss vom 28.07.2015 - 34 Wx 106/15; es ist eine Vermietungsgesellschaft, die im Vertrag auch bestimmt hat, dass alle Eigentümer der WEG-Anlage -100 Einheiten- Gesellschafter werden können) und die Nachlaßakte (es könnten ja auch Vermächtnisnehmer vorhanden sein)???