Ich hab eine blöde Frage zu einer noch dooferen Konstellation.
Unfallsache, Kostenaufhebung in erster Instanz, ich vertrete den Kläger. Wegen des geringen Streitwertes und 3 Beklagten muss sich eine Kostenerstattung iHv etwa 20 EUR zugunsten des Klägers ergeben. Allerdings wird im KFB falsch eine Erstattung iHv 40 EUR zugunsten der Beklagten festgesetzt (weil das seit 20 Jahren kopierte Formular so eine Hin-und Her-Festsetzung nicht vorsieht, das hat den RPfl wohl verwirrt).
Ich lege Erinnerung ein. Gleichzeitig geht bei Gericht auf den letzten Drücker ein JVEG-Antrag des Zeugen ein. Der alte KFB wird aufgehoben, neuer KFB aufgrund meiner Erinnerung und aufgrund der weiteren Gerichtskosten ergeht. Wegen der jetzt höheren Gerichtskosten ergibt sich wiederum, diesmal korrekt, eine Erstattung zugunsten der Beklagten iHv 0,50 EUR.
KGE im neuen KFB: Kosten des Erinnerungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Ärgerlich, weil ich dem Mdt schon erzählt hatte, dass er die Erstattung s.o. kriegt, und dass die Gegenseite unsere Vergütung VV 3500 tragen muss.
Frage: Kann ich gegen die KGE noch was machen? Und wenn ja, sinnvoll? Gefühlt müsste die KGE trotz der weiteren GK zu unseren Gunsten ergehen, denn meine Erinnerung war ja zutreffend. Bin dankbar für jede Meinung.