Wie geht ihr mit folgender Situation um?
Eine Kindesmutter schlägt für ihr minderjähriges Kind das Erbe aus, macht aber von der familiengerichtlichen Genehmigung zu spät Gebrauch. Daher ist das Kind Erbe geworden.
Nach einiger Zeit erklärt das Jugendamt Y für das Kind erneut die Ausschlagung. In der Urkunde heißt es unter anderem: "Von der Berufung hat der Erschienene.... Kenntnis seit... (Akteneinsicht in die Nachlassakte)....". Das ist natürlich nicht wirksam. Das Kind war bereits Erbe geworden. Für den Ergänzungspfleger beginnt ja keine neue Ausschlagungsfrist.
Leider heißt es in der Bestallungsurkunde unter anderem unter Wirkungskreis: "...Erfordernis einer Ausschlagung prüfen und gegebenenfalls die Ausschlagung der Erbschaft erklären." Das suggeriert ja, dass eine erneute Ausschlagung der Erbschaft möglich ist.
Was würdet ihr damit machen?
Vielen Dank für die Antworten.