Hallo zusammen,
hier mal ein Fall einer Kollegin, bei dem ich etwas ratlos bin.
In dem Insolvenzverfahren des Schuldners (Eröffnung Nov. 2015) fand im August 2017 der Schlusstermin statt. Das Verfahren wurde nach Verteilung aufgehoben und der Schuldner befindet sich in der WVP. Antrag auf RSB nach 3 Jahren wurde bereits gestellt, da Quote über 35 %.
Die nicht insolvente Lebensgefährtin des Schuldners (sie hat eine "Vollmacht" und arbeitet selbst in einer Insolvenzkanzlei) teilte mit, dass der Schuldner und sie zum Ende Dez. 2017 umziehen werden und gab in diesem Zusammenhang die neue Anschrift bekannt. Meine Kollegin forderte sie sodann auf, eine Kopie des Mietvertrags vorzulegen, weil sie wissen möchte, wie hoch die Miete und die hinterlegte Mietkaution ist.
Die Lebensgefährtin des Schuldners steht mit ihm zusammen im Mietvertrag. Sie möchte nicht, dass der Treuhänder den Mietvertrag erhält, weil 1. hier auch ihre Daten vermerkt sind, 2. der neue Vermieter soll nichts von der Insolvenz wissen, 3. der Mietvertrag sei nach Aufhebung des Verfahrens geschlossen worden und betreffe das Verfahren nicht. 4. Ferner so argumentieren sie, hat der Treuhänder keinen Anspruch auf die Kaution (BGH, 16.03.2017 - AZ. IX ZUB 45/15). Sie und der Schuldner werden die Mietkaution zu gleichen Teilen hinterlegen, die Miete wird anteilig aus dem "unpfändbaren Einkommen" des Schuldners beglichen, somit bestehe keine Notwendigkeit den Mietvertrag vorzulegen.
Meine Kollegin beruft sich auf § 295 InsO und sagt, dass der Schuldner zur Auskunft verpflichtet ist.
Wer ist jetzt im Recht?
Wie man vielleicht zwischen den Zeilen lesen kann, sind beide recht "unnachgibig".