Folgendes Problem beschäftigt mich:
Wir haben die Auflösung und gleichzeitige Beendigung einer GmbH zum Handelsregister angemeldet.
Eine Versicherung, dass kein Gesellschaftsvermögen etc. etc. da ist, ist erfolgt.
Nun kommt eine Zwischenverfügung des HR, dass noch anzumelden ist, dass der bisherige GF Liquidator geworden ist, da dies kraft Gesetzes mit Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses geschah.
Ich gestehe: Ich verstehe nur Bahnhof!?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Muss wirklich angemeldet werden, dass der bisherige GF Liquidator geworden ist, obwohl doch keine Liquidation stattfindet?