Hilfe! Kennt ihr diese Entscheidung?
OLG Hamm I-10 197/16 ? Es geht um Nachlasspflegschaft für unbekannte Erbe aber mein Betreuungsakte ist betroffen.
" denn es ist zweifelhaft, ob de von dem Nachlassgericht in Bezug genommenen Entlastungserkläungen von A und B gegenüber dem Betreuungsgericht im Betreuungsverfahren [...] als Annahme durch schlüssiges Verhalten zu werten sind oder ob es sich um bloße Fürsorgemaßnahmen gehandelt hat, die während der Überlegungsfrist geboten waren [...]
im Ergebnis wurde dann die Annahme der Erbschaft abgelehnt und Nachlasspflegschaft angeordnet.
Jetzt meine Frage:
Was mache ich mit den Entlastungserkärungen? gelten die trotzdem? oder jetzt doch RL?
Danke!