Liebe Kollegen,
im Grundbuch sind als Eigentümer A + B zu je 1/2 eingetragen. Sie teilen das Grundstück gemäß § 8 WEG derart auf, dass 500/1000 MEA verbunden mit dem SE an Wohnung 1 und 500/1000 MEA verbunden mit dem SE an Wohnung 2 gebildet werden. Sie bewilligen und beantragen, die Teilung des Grundstücks in das Grundbuch einzutragen.
1. Das ist doch eine Teilung nach § 3 WEG, oder?
2. Eine Zuordnung der Wohnungen an die einzelnen Miteigentümer ist nicht erfolgt. Also werden A + B in beiden neuen Blättern wiederum zu je 1/2 eingetragen. Ansonsten bräuchte ich eine Auflassung. Richtig?
Vielen Dank.