Es wurde eine Pflegschaft mit dem Wirkungskreis "Vermögenssorge" angeordnet. Der berufsmäßige Pfleger macht nun seine Vergütung geltend. Da das Kind (15 Jahre) nicht mittellos ist (Vermögen über 11.000 €), scheidet eine Erstattung aus der Staatskasse aus. Es bleibt also nur eine Zahlung aus dem Kindesvermögen.
Eine solchen Fall hatte ich bislang nicht.
Wie läuft das jetzt praktisch ab ? Vorher Kind anhören oder gar extra Ergänzungspfleger ? Oder kann ich dem Pfleger die Entnahme einfach genehmigen, da er ja die Vermögenssorge hat ?