Hallo liebe Leute,
ich habe hier ein zustellungsrechtliches Problem. Dieses ist nun jetzt schon vermehrt bei uns vorgekommen und eine richtige Lösung habe ich bisher nicht gefunden.
Die Geschäftsstelle hat einen PfüB ohne Ausfertigungsvermerk an den Gerichtsvollzieher zur Zustellung an den Drittschuldner herausgegeben.
Alle Gerichtsvollzieher (13 verschiedene Drittschuldner) haben begl. Abschriften des PfüB angefertigt und munter an die Drittschuldner zugestellt. Ausgerechnet dem letzten Gerichtsvollzieher ist aufgefallen, dass der Ausfertigungsvermerk fehlt und hat darum gebeten, diesen anzubringen, damit er eine begl. Abschrift erstellen und damit den PfüB zustellen kann.
Nach meinem Verständnis erfolgt die Zustellung dadurch, dass der jeweilige Gerichtsvollzieher eine begl. Abschrift der ihm übersandten Ausfertigung anfertigt und diese dann an den Drittschuldner zustellt.
Die vorher tätigen Gerichtsvollzieher haben damit begl. Abschriften von einer nicht existenten Ausfertigung erteilt. Sind diese Zustellungen dann unwirksam und müssen erneut vorgenommen werden?
Hat mir jemand zu dem Problem einen passenden § oder Fundstelle?
Gerade in einem solchen Fall legt der Schuldner dann auch noch sofortige Beschwerde gegen den PfüB ein. Jedoch nicht wegen der Zustellung sondern aus materiell rechtlichen Gründen *augenverdreh*.
Vielen lieben Dank und herzliche Grüße!!