Hallo Zusammen!
Im Insolvenzverfahren hat lediglich 1 Gläubiger eine Forderung angemeldet, allerdings erst nach Ablauf der Fristen
der §§ 193, 189 InsO.
Er ist somit zwar Gläubiger mit einer angemeldeten und geprüften Tabellenforderung, jedoch nicht quotenberechtigt.
Der Schuldner hat nunmehr zum 31.03.2018 (Ablauf der Frist gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO) einen Antrag auf vorzeitige RSB-Erteilung gestellt. Die Verfahrenskosten sind gedeckt, darüber hinaus ist keine Masse vorhanden.
D. h. die erforderlichen 35 % sind vorliegend mit 0 € "bedient", da ich ja keinen quotenberechtigten Gläubiger habe (so zumindest die Antragsbegründung).
Kann das Sinn der Sache sein? Müsste hier nicht allenfalls § 300 Abs. 1 Nr. 3 InsO zutreffen?
Danke im Voraus!