Hallo liebe Kollegen,
ich habe mit Zwischenverfügung die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung verlangt, obwohl der Kaufvertrag nebst Belastungsvollmacht für den Käufer bereits genehmigt worden war. Nun weist mich der Notar darauf hin, dass die Belastungsvollmacht unwiderruflich und daher keine erneute Genehmigung erforderlich sei. Und tatsächlich lagen in sämtlichen Fällen, die ich in der Rechtsprechung gefunden habe, immer widerrufliche Vollmachten vor. Zu unwiderruflichen Vollmachten hab ich keine Entscheidung gefunden. Hat der Notar recht?
Bei der im KV enthaltenen Belastungsvollmacht findet sich keinerlei Hinweis darauf, ob die Vollmacht widerruflich oder unwiderruflich ist. Ich wäre daher vom gesetzlichen Regelfall = Widerruflichkeit ausgegangen?