Der IV beantragt die Festsetzung seiner Vergütung als vorläufiger Verwalter. Nachdem 2 Monate keine Festsetzung erfolgte, stellt er einen Antrag auf Vorschuss auf die Vergütung des vorläufigen IV.
Nun passiert Folgendes: Das Insolvenzgericht setzt die Vergütung des vIV antragsgemäß fest und gestattet (irrtümlich) im selben Beschluss eine Entnahme eines Vorschusses auf die Vergütung des Insolvenzverwalters, welcher ja nie beantragt war.
Der IV macht das Insolvenzgericht nicht auf diesen offensichtlichen Fehler aufmerksam, sondern entnimmt am gleichen Tag die Vergütung des vIV sowie den Vorschuss auf die IV-Vergütung.
Der Verwalter muss Kenntnis des Irrtums gehabt haben, da er keinen Antrag gestellt hatte. Wie sollte das Insolvenzgericht am besten mit der Sache umgehen? Im Falle einer ungerechtfertigten Entnahme des Vorschusses würden der Masse nennenswerte Zinsen zustehen, da die Entnahme vor mehr als 10 Jahren erfolgte.